Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Sarah Mattler

1. Für jeden Hund und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, ebenso sollte der Hund ausreichenden Impfschutz haben. Spätestens in der ersten Unterrichtsstunde sind beide Nachweise zu erbringen. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier an den Trainingsstunden teilzunehmen. Es darf kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere bestehen und der Hund muss frei von Ungeziefer sein und er muss den Anforderungen des Trainings körperlich gewachsen sein.

2. Die Teilnehmer haften für alle selbst und/oder von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.

3. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch und jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

4. Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt in großem Maße vom Einsatz und der Mitarbeit der Teilnehmer ab; eine Erfolgsgarantie wird daher nicht gegeben.

5. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich; Beratungen, Einzel- und Gruppenstunden werden je nach Erfordernis an unterschiedlichen Orten durchgeführt. Vereinbarte Termine sind verbindlich, da sie auf einen Auftrag des jeweiligen Kunden an die Hundeschule zurück gehen. Bitte erscheinen Sie immer pünktlich, da die angegebenen Treffpunkte immer nur Ausgangspunkte sind. Nicht wahrgenommene Termine begründen (gem. BGB 611, Satz 1, §615) einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar der Hundeschule. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins muss spätestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät aus welchen Gründen auch immer, wird die Unterrichtsstunde (inkl. eventueller Fahrtkosten) voll angerechnet. Auch bei im Voraus gezahlten Gruppenstunden besteht kein Anspruch auf Erstattung; denn i.d.R. findet das Gruppentraining trotzdem statt. Bei entsprechendem Angebot kann die versäumte Stunde aber in einer anderen Gruppe nachgeholt werden. Die Hundetrainerin behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt. Der Hundetrainerin steht das Recht zu, einzelne Teilnehmer nach Ihrer fachlichen Einschätzung der Gruppe und des Platzes zu verweisen. Dieser Anweisung ist unverzüglich Folge zu leisten.

6. Vor Beginn der Kurse/Seminare kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt vor Kurs- oder Seminarbeginn werden folgende Stornierungsgebühren fällig: Bis 4 Wochen vor Beginn 10% des Kurspreises, bis 1 Woche vor Beginn 30% des Kurspreises, bei Rücktritt ab 1 Woche vor Kursbeginn 100% des Kurspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet, d.h. bei vorzeitigem Kursabbruch durch den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Bei Nichterscheinen zum Kurs verfällt die Stunde zu Lasten des Kursteilnehmers. Ein gebuchtes Kontingent (10er Karte) verfällt 4 Monate nach dem Rechnungsdatum. Nach Ablauf kann auch keine Rückerstattung mehr für nicht besuchte Stunden gefordert werden. Eine Rückerstattung kann grundsätzlich nur dann gefordert werden, wenn die Nichtteilnahme rechtzeitig und schriftlich bei der zuständigen Trainerin angezeigt wurde.

7. Den Anweisungen der Hundetrainerin oder Übungsleiterin ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hundetrainerin behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen und die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichts und des Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen. Die Hundetrainerin behält sich weiterhin vor, den etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen. Die Hundetrainerin behält sich vor, Hunden, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit, den Hund durch Einzelunterricht auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.

8. Während des Trainings gilt grundsätzlich Leinenpflicht; die Leinen dürfen erst auf Anweisung der Hundetrainerin gelöst werden. Beim Training auf öffentlichen Wegen und Flächen müssen die Bestimmungen der Hundeverordnung der jeweiligen Gemeinde und der Hundehalterverordnung des Freistaates Bayern eingehalten werden; hier ist insbesondere auch die Pflicht zur Kotaufnahme zu beachten. Die Hunde sollten sich nicht auf dem Gelände der Hundeschule versäubern, sondern möglichst vor der Trainingsstunde Gelegenheit bekommen, sich zu lösen. Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache am Unterricht teilnehmen.

9. Während der Teilnahme an den diversen Veranstaltungen werden öfter Videoaufnahmen und Bilder zum aktuellen Ausbildungsstand bzw. zur Überprüfung des Fortschrittes gemacht. Der Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass angefertigte Videoaufnahmen und Bilder für Studien– und Seminarzwecke verwendet werden können. Weiter dürfen angefertigte Bilder auf der Internetseite oder Facebookseite der Hundeschule veröffentlicht werden. Diese bleiben Eigentum der Hundeschule Sarah Mattler.

10. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aichach. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.